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BMVI: Bund und Bahn starten Offensive für wichtige Schienenprojekte
26.07.2017

Von: BMVI


Der Bund (BMVI, BMF) und die Deutsche Bahn haben am 25. Juli in Berlin eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der Neu- und Ausbaumaßnahmen auf der Schiene (Bedarfsplanprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030) zügiger und kostengünstiger geplant und gebaut werden können. Mit der "Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung" wird zudem eine frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung sichergestellt und mehr Transparenz geschaffen. Minister Dobrindt setzt damit ein wichtiges Element seiner "Strategie Planungsbeschleunigung" um, die er kürzlich vorgestellt hatte.


Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 wird der Verkehrsträger Schiene wie nie zuvor gestärkt. Durch den Investitionshochlauf stehen Rekordmittel für die Projekte bereit. Die Maßnahmen sollen zügiger und kostengünstiger umgesetzt werden. Dazu wird gemeinsam mit der Bahn eine Offensive gestartet: Der Bund übernimmt künftig die gesamten Planungskosten, die DB beteiligt sich an den Gesamtkosten und sagt verbindliche Termine für die Inbetriebnahme zu. Dadurch werden Anreize zum wirtschaftlichen Planen und Bauen gesetzt. Neue Schienenprojekte stehen schneller leistungsfähig zur Verfügung, wodurch jährlich ein volkswirtschaftlicher Nutzen in dreistelliger Millionenhöhe entsteht, so Dobrindt.

Mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung wird ab 2018 eine neue Grundlage für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur in Deutschland geschaffen: einfacher, schneller und effizienter. Dieses innovative Instrument wird damit auf die Ziele einzahlen, die bei der DB ohnehin mit Hochdruck und Leidenschaft verfolgt werden: Mehr Servicequalität für die Kunden und mehr Verkehr auf die Schiene, so die Aussage von Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender DB AG.

Mit der Unterzeichnung der Bedarfsplanumsetzung setzen Bund und Bahn gemeinsam einen Meilenstein für die schnellere und effizientere Umsetzung großer Neu- und Ausbauprojekte. Ziel ist es, die Projektlaufzeiten um durchschnittlich ein bis zwei Jahre zu verkürzen. Für den Mittelbedarf wird im eingeschwungenen Zustand eine Senkung um 170 bis 270 Millionen Euro pro Jahr erwartet, so Ronald Pofalla, Vorstand Infrastruktur DB AG.

Der Bund übernimmt künftig alle Kosten des Projekts, also auch die gesamten Planungskosten. Die bisherige Regelung - die DB erhält eine gedeckelte Pauschale in Höhe von 18 Prozent der Bausumme - wird aufgehoben. Die DB kann dadurch vertiefter und detaillierter planen. Dies führt zu realistischen Baukostenabschätzungen und hilft, spätere Baukostensteigerungen zu vermeiden.

Die DB wird sich künftig an allen Kosten des Vorhabens gemäß des eigenen betriebswirtschaftlichen Nutzens beteiligen, also auch an den gesamten Baukosten. Dies setzt einen starken Anreiz Baukostensteigerungen zu vermeiden.

Die DB sagt dem Bund verbindliche Meilensteine und Inbetriebnahmetermine für die Vorhaben zu. Die bei Nichteinhaltung vorgesehenen Strafzahlungen setzen einen zusätzlichen Anreiz zur Termintreue.

Durch die vom Bund bereitgestellten Mittel können die Bürger von Beginn an umfassend und transparent im Sinne einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung an den Verfahren beteiligt werden.
Der Deutsche Bundestag wird frühzeitig über die Planungen unterrichtet, z.B. über den bevorzugten Trassenverlauf, Zeitpläne oder die Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner. Dabei wird auch über Forderungen der regional Betroffenen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. So können Kosten, Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen der Projekte bewertet und erforderlichenfalls korrigiert werden.