TrackNews
26.04.2024
drucken  

Verkehrsbetriebe

Baden-Württemberg: Verkehrsausschuss stimmt für die große VVS-Tarifzonenreform
02.08.2018

Von: Lok Report


Nachdem die Regionalversammlung bereits im April 2018 der großen VVS(Verkehrsverbund Stuttgart)-Tarifzonenreform unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung zugestimmt hatte, stieß die Reform auf der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses vor der Sommerpause mit dem Zusatz des Gremienvorbehalts auf breite Zustimmung. Am 24. Juli 2018 wird die Tarifzonenreform in den Gremien des VVS (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammung) endgültig beschlossen, nachdem auch die übrigen VVS Gesellschafter (die Landeshauptstadt und die vier Verbund-Landkreise) für die Reform gestimmt haben.


Die VVS-Tarifzonenreform soll zum 1. April 2019 in Kraft treten. Dabei werden aus den bisherigen 52 Tarifzonen im Verkehrsverbund nur noch fünf Ringzonen gebildet. In Stuttgart selbst gibt es dann statt bisher zwei nur noch eine Tarifzone. Das bringt tarifliche Vorteile sowohl für Pendler aus den Ringzonen als auch bei Fahrten innerhalb der Landeshauptstadt.

"Die Tarifzonenreform ist entscheidungsreif. Sie bietet die riesige Chance, den Verkehr auf den Straßen der Region einzudämmen und den Öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver zu machen", sagte Dr. Jürgen Wurmthaler, Leitender Direktor für Wirtschaft und Infrastruktur im Verband Region Stuttgart, bei der Vorstellung der Reform.

Finanzierung der Mehrkosten von rund 42 Mio Euro / Jahr

Der VVS rechnet mit jährlichen Einnahmeausfällen in Höhe von 42,1 Mio Euro. Das Land hat aus Gründen der Luftreinhaltung befristet über die nächsten sechs Jahre Zuschüsse von insgesamt 42 Mio Euro zugesagt. Die nach Abzug der Landeszuschüsse verbleibenden Kosten wollen sich die Landeshauptstadt und die Verbundlandkreise im Verhältnis 45 (Stadt Stuttgart) zu 55 (Landkreise) teilen. Der Ausgleichsbetrag der Landeshauptstadt und der Kreise ist auf maximal 42,1 Mio Euro begrenzt und soll in den VVS-Einnahmepool eingebracht werden.

Zur Bestimmung der endgültigen Höhe des Ausgleichsbetrags der Landeshauptstadt und der Kreise wird jeweils ein Referenzwert für die Jahre 2019 und 2020 gebildet, in dem sich die Fahrgeldeinnahmen ohne die Tarifzonenreform widerspiegeln sollen. Aus der Differenz zwischen dem jährlichen ermittelten Referenzwert und den Fahrgeldeinnahmen wird dann der tatsächliche Ausgleichsbetrag errechnet. Rechtzeitig vor dem Auslaufen der Landesförderung soll dann die Angemessenheit des Ausgleichbetrags noch einmal überprüft werden.