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19.04.2024
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EBA: Hinweise für Antragsteller in der Umstellungsphase zum 4. Eisenbahnpaket
26.03.2020

Von: EBA


Um die Unternehmen, die in der aktuellen Umstellungsphase zum 4. Eisenbahnpaket erstmalig oder erneut eine Sicherheitsbescheinigung benötigen, zu unterstützen, ergänzt das EBA seine mit der Fachmitteilung 03/2020 vom 14.01.2020 veröffentlichten Informationen um einige wichtige Bearbeitungshinweise.


Entsprechende Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des EBA im Bereich Themen / Eisenbahnunternehmen / Sicherheitsbescheinigung.

Hinweise für Antragsteller

Hinweise für Antragsteller in der Umstellungsphase zum 4. Eisenbahnpaket

Zum Themenbereich Sicherheitsbescheinigung

Sicherheitsbescheinigung (SiBe)

Fachmitteilung 03/2020

Sicherheitsbescheinigungen aufgrund Zuordnung zum übergeordneten Netz und Umsetzung des 4. Eisenbahnpakets zum 16.06.2020

 

Zu den Dokumenten

www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/2020/11_2020_Hinweise_fuer_Antragsteller_in_der_Umstellungsphase_zum_4_Eisenbahnpaket.html