19.04.2024
druckenEBA: Hinweise für Antragsteller in der Umstellungsphase zum 4. Eisenbahnpaket26.03.2020
Um die Unternehmen, die in der aktuellen Umstellungsphase zum 4. Eisenbahnpaket erstmalig oder erneut eine Sicherheitsbescheinigung benötigen, zu unterstützen, ergänzt das EBA seine mit der Fachmitteilung 03/2020 vom 14.01.2020 veröffentlichten Informationen um einige wichtige Bearbeitungshinweise.
Entsprechende Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des EBA im Bereich Themen / Eisenbahnunternehmen / Sicherheitsbescheinigung.
Hinweise für Antragsteller
Hinweise für Antragsteller in der Umstellungsphase zum 4. Eisenbahnpaket
Zum Themenbereich Sicherheitsbescheinigung
Sicherheitsbescheinigung (SiBe)
Fachmitteilung 03/2020
Sicherheitsbescheinigungen aufgrund Zuordnung zum übergeordneten Netz und Umsetzung des 4. Eisenbahnpakets zum 16.06.2020
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