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02.12.2024
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EBA: Fachmitteilung 20/2024 vom 26.11.2024, Thema Infrastruktur
29.11.2024

Von: EBA


Informationen über Betriebsstellencodes zur Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich Telematikanwendungen.


Die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2014 [TSI Telematikanwendungen für den Eisenbahngüterverkehr - Telematic Applications for freight, TAF] und 454/2011 [TSI Telematikanwendungen für den Eisenbahnpersonenverkehr - Telematic Applications for passenger services, TAP] definieren Anforderungen und Datenformate für den elektronischen Informationsaustausch im Eisenbahnverkehr. Sie richten sich in erster Linie an Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen.

Unter anderem müssen Betriebsstellen mit EU-weit einheitlichen Codes versehen werden. Dafür ist gemäß TSI TAF / TAP in jedem Mitgliedstaat eine zentrale Stelle zur koordinierten Zuweisung der Betriebsstellencodes vorgesehen.

Diese Aufgabe der nationalen Zuweisungsstelle für Betriebsstellencodes (National Allocation Entity - NAE) nimmt ab sofort die DB InfraGO AG im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wahr.

Auch die Aufgabe der nationalen Anlaufstelle für TSI TAF und TAP obliegt der DB InfraGO AG. Die Anlaufstelle soll die Akteure des Bahnsektors in Deutschland über die Inhalte der TSI TAF und TAP informieren und bei der Umsetzung unterstützen. In diesem Zusammenhang ist eine ständige Kontaktgruppe (Spiegelgruppe) eingerichtet, an der alle Bahnakteure in Deutschland teilnehmen können.

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EBA - Fachmitteilungen - Informationen über Betriebsstellencodes zur Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich Telematikanwendungen